Erklärung zur Barrierefreiheit
Informationen gemäß Anlage 3 zu den §§ 14 und 28 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) des integrativen Hotels Hotel FIT.FIT ist ein Integrationsbetrieb der Lebenshilfe Beschäftigungs- und Dienstleistungs gGmbH.
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung und ihrer Durchführung
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Das Hotel FIT in Much ist ein modernes Tagungs- und Freizeithotel mitten im Grünen mit vielfältigen Möglichkeiten und komfortabler Einrichtung. Unsere gesamte Anlage ist barrierefrei, im wörtlichen und übertragenen Sinn. Sechs Doppelzimmer sind zudem komplett rollstuhlgerecht eingerichtet. FIT steht für Freizeit, Integration und Tagung. Eingebettet in unser außergewöhnliches Freizeit- und Tagungsangebot das wertvolle „I“ für Integration: Menschen mit und ohne Behinderung heißen wir herzlich willkommen als Gäste und Mitarbeiter.
Durchführung der Dienstleistung
Unsere Stärke ist, uns ganz individuell auf SIE einzustellen und unsere Gastlichkeit erlebbar zu gestalten. Wir möchten Ihnen hochmotivierte und aufmerksame Gastgeber sein. Egal ob Freizeitgast, Tagungsteilnehmer oder Geschäftsreisender – wir sind für SIE da.
Geltende gesetzliche Anforderungen
Die Anforderungen zur Barrierefreiheit für www.hotel-fit.de ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), insbesondere aus § 14 BFSG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BFSG mit Verweis auf die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV). Diese verweisen vor allem auf die europäische Norm EN 301 549, die in großen Teilen auf dem WCAG 2.1 (Level AA) basiert.
[Die Inhalte dieser Website fallen jedoch nicht in den Anwendungsbereich obiger Rechtsvorschriften. Wir sind dennoch bemüht, diese Kriterien zu erfüllen und etwaige Hürden zu beseitigen.]
Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
Die Website www.hotel-fit.de erfüllt die wesentlichen Vorgaben der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), Version 2.2 mit Konformitätsstufe A und AA, um sicherzustellen, dass unser Angebot für möglichst alle Menschen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar ist. Hierzu gehören insbesondere die folgende Maßnahmen:
Wahrnehmbarkeit
- Gut lesbare Texte: Schriftart, -größe und -form sind barrierearm gewählt. Abstände zwischen Buchstaben, Zeilen und Absätzen sind ausreichend.
- Hohe Kontraste: Texte und visuelle Inhalte sind kontrastreich dargestellt.
- Individuelle Anpassung: Inhalte lassen sich über Browser- oder Systemfunktionen vergrößern oder anpassen.
- Farben nicht allein entscheidend: Statusmeldungen, Warnungen oder Hinweise werden nicht nur farblich, sondern auch textlich vermittelt.
- Alternativen für Nicht-Text-Inhalte: Bilder, Symbole und Grafiken haben Alternativtexte.
- Vergrößerbar: Inhalte können problemlos bis zu 200 % vergrößert werden.
Bedienbarkeit
- Tastatur-Navigation: Alle Funktionen sind vollständig mit der Tastatur nutzbar. Fokusmarkierungen heben interaktive Elemente hervor.
- Großzügige Klickflächen: Links und Buttons sind ausreichend groß und gut erreichbar gestaltet.
- Flexible Ausrichtung: Die Darstellung passt sich automatisch an Hoch- und Querformat an.
- Keine komplexen Bewegungen: Es sind keine Gesten oder gleichzeitigen Eingaben nötig.
Verständlichkeit
- Klare Struktur: Die Website ist logisch aufgebaut und einfach zu navigieren.
- Sinnvolle Beschriftungen: Überschriften und Formularelemente sind eindeutig betitelt.
- Aussagekräftige Links: Linktexte sind klar verständlich und beschreiben das Ziel.
- Einfacher Text: Inhalte sind gut lesbar und in verständlicher Sprache formuliert, soweit es über die formalen Gesetzestexte hinausgeht.
- Ausfüllhilfen: Formulare unterstützen automatische Vorschläge durch Browser/ System.
- Fehlervermeidung und -korrektur: Eingaben können korrigiert werden.
- Animationen: Nur minimale Animationen.
- Keine Blitz-Effekte: Es gibt keine Inhalte, die fotosensitive Reaktionen auslösen.
Robustheit
- Technisch zugänglich: Die Website nutzt semantisch korrektes HTML. ARIA-Rollen verbessern die Screenreader-Kompatibilität.
- Kompatibel mit Hilfsmitteln: Alle Inhalte sind mit Screenreadern und Braillezeilen bedienbar.
Verbraucherinformation nach Art. 246 EGBGB
Hotel FIT
Berghausen 30
53804 Much
Telefon: +49 2245 60010
E-Mail: fit@hotel-fit.de
Feedback zu Barrierefreiheitsanliegen
Über fit@hotel-fit.de können Barrieren oder Schwierigkeiten bei der Nutzung unserer Website oder unserer Dienstleistung gemeldet werden.
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: +49 391 567 4530
E-Mail: mlbf@ms.sachsen-anhalt.de
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: +49 391 567 4530
E-Mail: mlbf@ms.sachsen-anhalt.de
Stand dieser Erklärung
- Diese Erklärung wurde am 07.09.2026 erstellt.
- Die nächste Überprüfung ist für den 07.03.2027 geplant.
